| Es ist wichtig, dass für
Messetransporte eine Transport- und Messeversicherung
eingedeckt ist.
Diese Versicherung sollte neben dem Hin- und Rücktransport
auch unbedingt die Messedauer und alle anfallenden Arbeiten
am Messeplatz beinhalten. Bei Einlagerung im Zolllager
muss die Ware in der Regel separat versichert werden.
Es wird keine Versicherung für die Lagerung eingedeckt
sofern Sie dies nicht speziell anfordern.
BTG Suisse AG bietet seinen Kunden spezielle Messe-Transportversicherungen
an. Den dazu notwendigen Auftrag kann uns in Verbindung
mit Ihrem Speditionsauftrag erteilt werden.
Die Verpackung kann mit versichert werden, sofern Sie
in Ihrem Auftrag detailliert darauf hinweisen und den
Wert der Verpackung separat angeben.
Eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung kann zum
Verlust des Versicherungsschutzes Ihrer Transportversicherung
führen. Einschränkungen des Versicherungsschutzes
drohen ebenfalls bei unklaren Versand- und/oder Packstückdaten
im Speditionsauftrag.
Bei Anlieferung am Messestand und Wiederanlieferung
am Domizil, müssen eventuelle Schäden unbedingt
detailliert auf der Empfangsquittung vermerkt und vom
jeweiligen Fahrer gegengezeichnet werden.
Bei einer "reinen Quittung" lehnen die Versicherer
eine Regulierung von Transportschäden grundsätzlich
ab.
Im Schadenfall müssen die Meldepflichten gemäss
den AB Spedlogswiss eingehalten werden. |